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Gesellschafts- & Wirtschafts­recht

Im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht kann der Anwalt heute ohne tiefgehende Kenntnisse des Steuerrechts nicht mehr seriös beraten. Ich habe aus diesem Grunde diese Rechtsgebiete miteinander verzahnt. Neben der Gesellschaft vertrete ich häufig deren Gesellschafter, auch in gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen (Gesellschafterstreit). Dies gilt auch für Erbengemeinschaften.







Auch berate ich zukünftige Gesellschafter schon bei  der Wahl der optimalen Rechtsform, beim Entwurf von Gesellschaftsverträgen oder Gesellschafterbeschlüssen. Ein Schwerpunkt liegt in der Begleitung sowohl der Gesellschaft als auch der Gesellschafter in oder bei einer drohenden Krise und Insolvenz. Dabei können Fragen zur Unterkapitalisierung und Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter eine Rolle spielen. Natürlich muss neben einer häufig angestrebten Sanierung auch stets die Möglichkeit der Insolvenz und die daraus resultierenden Risiken für Geschäftsführung und Gesellschafter berücksichtigt werden.


Bei entsprechender Notwendigkeit habe ich deshalb auch immer einen Blick auf mögliche wirtschaftsstrafrechtliche Risiken und strebe auch in Zusammenarbeit im Team mit anderen Strafverteidigern deren Vermeidung oder Minimalisierung an.





 
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